Die HOAI 202x – Wie verbindlich ist „unverbindlich“?

Die HOAI 202x – Wie verbindlich ist „unverbindlich“?

Workshop für Auftraggeber, Bauherrenvertreter und Planer

Zur neuen HOAI und deren möglichen Auswirkungen auf die aktuelle Praxis von Leistungen und Honoraren für Planung und Objektüberwachung

Die Teilnehmenden erhalten - zugeschnitten auf die Belange aller Leistungsbilder – einen Überblick zum Stand der HOAI 202x sowie Tipps, wie diese bereits jetzt in der Leistungs- und Honorarpraxis umgesetzt werden können. Ein "Weiter so wie bisher" verbietet sich schon bei der Vorbereitung und erst recht bei der Planung, deren Bewertung und Abrechnung. Neue, aber auch alte, "traditionelle" Honoraransätze lassen erhebliche Auslegungsspielräume zu, die von Auftraggebern und Planern unterschiedlich genutzt werden können. Was vielen Planungsverträgen dazu an eindeutigen Regelungen fehlt, wird aufgezeigt.

* Alle Bezeichnungen gelten für m/w/d

Inhalte

Im Jahre 2025 soll die aktuelle HOAI ersetzt werden. Ob und inwieweit das gelingt, ist unklar. Offen ist auch, was genau in einer neuen HOAI 202x aufgehen wird. Dessen ungeachtet soll bereits jetzt ein Überblick vermittelt werden, welche Auswirkungen das in der künftigen Praxis von Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung haben könnte, vor allem aber auch, was die Ansätze einer novellierten HOAI bereits "hier und heute" in der Praxis bedeuten könnten, wenn diese bereits jetzt vertraglich vereinbart werden. Auch ohne rechtliche Verbindlichkeit wird die HOAI weiterhin eine wichtige Orientierung für viele Auftraggeber und Planer sein. Es steht den an Planung und Bau Beteiligten frei, die HOAI in Gänze, in Teilen, abgewandelt oder so gar nicht zu verwenden. Da die HOAI auch künftig nur mustermäßige Vergütungstatbestände beschreiben kann, bleibt es "das Ziel und die Kunst" von Auftraggeber und Auftragnehmer, die vor Ort tatsächlich erforderlichen Leistungen gemäß § 650p BGB selbst möglichst eindeutig zu beschreiben und dazu faire Regularien für ein auskömmliches Honorar zu vereinbaren. Im Kontext mit den traditionellen HOAI-Honorargrundlagen werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Nutzen und Schaden der Leistungsbilder der HOAI
  • neue Strukturen, Ansätze und Algorithmen für "Leistungsblöcke", "Bauen im Bestand", BIM u. a. in Ausschreibungen und Abrechnungen
  • neue "Leistungsphasen" und "Leistungsverzeichnisse Planung", "Zielfindungsphase" im Kontext der HOAI, Objektüberwachung und örtliche Bauüberwachung
  • neue Objektbildungen, Abrechnungseinheiten, "Honorarwerte" statt Honorarspannen 
  • Kostenermittlungen nach aktueller DIN 276:2018-12 oder anders und objektspezifische Obergrenzen 
  • Vergütung bei Änderungen von Leistungen und Kosten, Wiederholungsleistungen, bei zeitlicher Trennung von Projekten und bei Planungs- und Überwachungszeitverlängerungen

* Alle Bezeichnungen gelten für m/w/d

Dauer

Das Seminar beinhaltet 1 Präsenzblock an 1 Tag von 9:00 bis 16:30 Uhr. Die Gesamtdauer beträgt 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Methodik

In Präsenz, im persönlichen Dialog mit den Teilnehmenden.

Studienunterlagen

Die Teilnehmenden erhalten ein digitales Skript zum Seminar.

Dozenten

Ulf Greiner Mai
HOAI-Experte; Honorar- und Planungssachverständiger (SV); qualifizierter Vergabeberater BIngK/ IKTh; Beratender Ingenieur VBI, IK TH, SA-AN, M-V; ö. b. u. v. SV 

Der Referent vermittelt als Lehrbeauftragter, auch „Inhouse“, seit über 28 Jahren bundesweit Wissen und Erfahrungen. Er überzeugt durch verständlich vermittelte und gelebte Praxisfälle und Erfahrungen eines langjährigen Honorarsachverständigen, Vergabeberaters und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen, das aufzeigt, was wirklich geht und neutral berät.

Zertifikat

Teilnahmebestätigung der Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V., Institut an der Bauhaus-Universität Weimar

Zielgruppe

Private und öffentliche Auftraggeber/innen, Bauherrenvertreter/innen, Planer/innen, Ingenieure/innen, Architekten/innen, Projektsteuerer/innen, Projektmanager/innen, Kalkulatoren, Sachverständige sowie alle Marktteilnehmer, die mit der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind.