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Kaum ein Bauvorhaben endet mit genau dem Leistungsinhalt, der bei Unterzeichnung des Vertrages vereinbart wird. Die Gründe sind vielfältig: ungenaue Planung bzw. Ausschreibung, geänderte Wünsche des Bauherrn, neue Erkenntnisse, unerwartete Verhältnisse, Kalkulationsfehler des Unternehmers usw. Nahezu jede Veränderung der Leistung kann Auswirkungen auf die Gegenleistung haben, also den Preis, aber auch auf das Vertragsgefüge insgesamt, z.B. die vereinbarte Leistungszeit. Die oft hektischen, aber auch ganz pragmatischen, lösungsorientierten Abläufe des Baualltags und sogar gut gemeinte „Entscheidungsfreude“ prallen dabei immer wieder auf die sehr formalen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das führt zu Rechtsverlusten, Unklarheiten, Streitigkeiten. Änderungen der Leistungsinhalte sind der mit Abstand häufigste Grund für Probleme, Verwerfungen, und Rechtsstreite. Bislang war dies fast ausschließlich für Bauherr und Bauunternehmen ein Thema. Seit Inkrafttreten der neuen HOAI ist nun aber auch der Planer/Bauüberwacher in den Kreis der Nachtrags-Begünstigten und -Betroffenen einbezogen.
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2012-04-17
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translate::seminar::seminar_termin
09:00 bis 16:15 Uhr
Das Seminar beinhaltet 8 Lehreinheiten à 45 Minuten.
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